REISEBEDINGUNGEN

für PAUSCHALANGEBOTE von BJÖRN OTTO, handelnd unter
ANGELREISEN HALVER

 

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und BJÖRN OTTO, handelnd unter ANGELREISEN HALVER, nachstehend „Angelreisen Halver“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

 

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des Kunden

1.1.   Für alle Buchungswege gilt:

  1. a) Grundlage des Angebots von Angelreisen Halver und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Angelreisen Halver für die jeweilige Reise, insbesondere die Angaben im Katalog, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
  2. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Angelreisen Halver vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Angelreisen Halver vor, an das Angelreisen Halver für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Angelreisen Halver bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Angelreisen Halver die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
  3. c) Die von Angelreisen Halver gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2.   Für die Buchung, die telefonisch, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

  1. a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von Angelreisen Halver erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Angelreisen Halver den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden.
  2. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Angelreisen Halver Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Angelreisen Halver dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
  3. c) Unterbreitet Angelreisen Halver, gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden über seine Wünsche, dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von Angelreisen Halver angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei Angelreisen Halver zu Stande. Angelreisen Halver wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Kunden diese Benachrichtigung zugeht.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

  1. a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von Angelreisen Halver erläutert.
  2. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
  3. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
  4. d) Soweit der Vertragstext von Angelreisen Halver im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
  5. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde Angelreisen Halver den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
  6. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
  7. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Angelreisen Halver ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
  8. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Angelreisen Halver beim Kunden zu Stande.
  9. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Angelreisen Halver wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

1.4. Angelreisen Halver weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

 

2. Bezahlung

2.1.  Angelreisen Halver und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Soweit die Reiseleistungen keine Beförderung des Kunden von seinem Wohnort oder einem anderen Ausgangspunkt zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder zurück enthalten und im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung erst am Ende der Reise nach Erhalt aller Reiseleistungen zahlungsfällig ist, besteht keine Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe eines Sicherungsscheins. Dies gilt auch, wenn eine Anzahlung und/oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde, Angelreisen Halver in der Buchungsbestätigung jedoch auf eine solche Anzahlung bzw. Vorauszahlung ausdrücklich verzichtet.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Angelreisen Halver zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Angelreisen Halver berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5zu belasten.
 

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Angelreisen Halver nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Angelreisen Halver vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2.   Zudem kann es nach Vertragsschluss zu Änderungen an den Ausstattungen der Unterkünfte bzw. gemieteter Boote kommen, die direkt vom Eigentümer vor Ort vorgenommen werden. Hierauf haben wir keinen Einfluss.

3.3. Angelreisen Halver ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Angelreisen Halver gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Angelreisen Halver gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Angelreisen Halver für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

 

4. Preiserhöhung, Preissenkung

4.1. Angelreisen Halver behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit

  1. a)    eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
  2. b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
  3. c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse

sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.2.   Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Angelreisen Halver den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.3.   Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

  1. a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann Angelreisen Halver den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

– Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Angelreisen Halver vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

– Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Angelreisen Halver vom Kunden verlangen.

  1. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
  2. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Angelreisen Halver verteuert hat

4.4.   Angelreisen Halver ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Angelreisen Halver führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Angelreisen Halver zu erstatten. Angelreisen Halver darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Angelreisen Halver tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Angelreisen Halver hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nach-zuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5.  Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

4.6.  Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Angelreisen Halver gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Angelreisen Halver gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

 

5.  Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten

5.1.   Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Angelreisen Halver unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2.   Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Angelreisen Halver den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Angelreisen Halver eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Angelreisen Halver unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3.   Angelreisen Halver hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

bis 45. Tag vor Reisebeginn  20 % des Reisepreises

bis 31. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises

bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises

bis 7. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises

Ab 6 Tage vor Reisebeginn  90 % des Reisepreises


5.4.
  Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Angelreisen Halver nachzuweisen, dass Angelreisen Halver überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Angelreisen Halver geforderte Entschädigungspauschale.

5.5.   Angelreisen Halver behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Angelreisen Halver nachweist, dass Angelreisen Halver wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Angelreisen Halver verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6.   Ist Angelreisen Halver infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.7.   Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von Angelreisen Halver durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie Angelreisen Halver 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.8.   Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. Im Reisepreis bereits enthalten ist eine Unfallversicherung, die Bergungs- und Rettungskosten bis 100.000 € abdeckt. Die Sportfischerei ist eine gefahrgeneigte Tätigkeit, so dass wir in diesem Zusammenhang die Prüfung empfehlen, ob der Abschluss einer entsprechenden ergänzenden Versicherung notwendig ist.

 

6. Umbuchungen

6.1.   Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Angelreisen Halver keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Angelreisen Halver bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 €15 pro betroffenen Reisenden.

6.2.   Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt wer-den. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

 

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl

7.1.   Angelreisen Halver kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

  1. a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Angelreisen Halver beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein
  2. b) Angelreisen Halver hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben
  3. c) Angelreisen Halver ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
  4. d) Ein Rücktritt von Angelreisen Halver später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

7.2.   Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

 

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1.   Angelreisen Halver kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Angelreisen Halver nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Angelreisen Halver beruht.

8.2.   Kündigt Angelreisen Halver, so behält Angelreisen Halver den Anspruch auf den Reisepreis; Angelreisen Halver muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Angelreisen Halver aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

9.   Obliegenheiten des Kunden/ Reisenden

9.1.   Reiseunterlagen

Der Kunde hat Angelreisen Halver oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Bahnticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von Angelreisen Halver mitgeteilten Frist erhält.

9.2.   Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

  1. a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
  2. b) Soweit Angelreisen Halver infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
  3. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Angelreisen Halver vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Angelreisen Halver vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Angelreisen Halver unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Angelreisen Halver zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Angelreisen Halver seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
  4. d) Der Vertreter von Angelreisen Halver ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.3.   Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Angelreisen Halver zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Angelreisen Halver verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

 

10.   Beschränkung der Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung von Angelreisen Halver für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

10.2. Angelreisen Halver haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Angelreisen Halver sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

Angelreisen Halver haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Angelreisen Halver ursächlich geworden ist.

 

11.   Besondere Bedingungen zur Unterkunft, Anmietung der Boote

11.1. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Der Kunde kann am Tag der Anreise das Mietobjekt ab 15 Uhr beziehen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, hat der Kunde das Mietobjekt am Tag der Abreise bis spätestens 10 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben.

11.2. Bei Übergabe der Schlüssel / des Boots kann ein angemessener Betrag (Kaution), zurzeit in Höhe von EUR 250,00 (NOK 2.500,00) als Sicherheit für evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt zurückgegeben worden sind.

11.3. Der Kunde hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände, das Inventar sowie die zur Nutzung überlassenen Boote pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Kunde schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude bzw. Boot sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und insoweit es sich um eine schuldhafte Verursachung von Seiten des Kunden, seiner Begleitpersonen oder Besucher handelt.

11.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Kunde dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.

11.5. Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Kunde selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten.

11.6. Der Kunde ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen bzw. Booten entstehende Schäden – soweit er sie nicht selbst beseitigen muss – unverzüglich Angelreisen Halver oder der von diesem benannten Kontaktstelle vor Ort anzuzeigen. Falls der Kunde Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Kunde hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vor-schriften ersatzpflichtig.

11.7. Der Kunde muss vor der Abreise das Geschirr spülen und die Papierkörbe und Mülleimer entleeren. Unterlässt der Kunde die Endreinigung hat er die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Wir behalten uns hierbei eine Verrechnung mit der geleisteten Kaution ausdrücklich vor.

11.8. Da die technischen Geräte und Anschlüsse im Zielland oftmals Abweichungen zu den Standards in Deutschland aufweisen, bitte wir Sie, die Nutzungshinweise vor Ort genau zu beachten (z.B. Heizgeräte, Stromanschlüsse).

11.9. Der Kunde hat die Pflicht, sich vor der täglichen Benutzung des Bootes von dem intakten Zustand zu überzeugen. Bei Fehlern oder Funktionsstörungen muss der Ansprechpartner vor Ort darüber informiert werden. Das Führen von Booten unter Einfluss von Alkohol ist strengstens untersagt. Bei der Benutzung der Boote sind zwingend Rettungswesten zu tragen. Wird ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen trotz ausgesprochener Abmahnung nicht abgestellt, ist der Leistungsträger vor Ort berechtigt, das Boot einzuziehen und eine weitere Nutzung zu verweigern. Bei einer Anmietung von Booten können wir keine Garantie dafür geben, dass Ihnen auch tatsächlich ein Fang gelingt.

 

12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Angelreisen Halver geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

 

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1. Angelreisen Halver wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Angelreisen Halver nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3. Angelreisen Halver haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Angelreisen Halver mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Angelreisen Halver eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

 

14.   Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1. Angelreisen Halver weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Angelreisen Halver nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Angelreisen Halver verpflichtend würde, informiert Angelreisen Halver die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Angelreisen Halver weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Angelreisen Halver die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Angelreisen Halver ausschließlich an deren Sitz verklagen.

14.3. Für Klagen von Angelreisen Halver gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Angelreisen Halver vereinbart.

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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Deutscher Tourismusverband e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017- 2019

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Reiseveranstalter ist:

 

Björn Otto, handelnd unter „Angelreisen Halver“

Königsberger Weg 4

58553 Halver

02353-6699232

02353-6699289

info@angelreisen-halver

 

Stand dieser Fassung: März 2019